schrittweise Sanierung
Wenn eine Sanierung eines Objektes notwendig ist, dann sollte dies geplant werden und einzelnen Aspekte bereits im Vorfeld genau abgeprüft werden.
Dazu zählt die Prüfung ob das Bauvorhaben einer baurechtlichen Genehmigung bedarf, bzw. die Kenntnis, dass bei Sanierungsmaßnahmen von Objekten auch Gesetzlichkeiten aus energetischer Sicht vorhanden sind.
Bei Änderungen an bestehenden Gebäuden sind die Anforderungen der Energieeinsparverordnung einzuhalten.
Auf Grund der vielfältigen Wechselwirkungen zwischen baulicher Hülle und Anlagentechnik ist es unumgänglich, das Gebäude als Gesamtsystem zu betrachten und Schwachstellen gezielt aufzudecken. Durch eine Vor-Ort-Beratung, welche von einem geprüften Energieberater durchgeführt wird, ist es möglich die geplanten Sanierungsmaßnahmen mit einer Wirtschaftlichkeitsberechnung zu unterlegen. Diese Beratung wird derzeit durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert.
Im Allgemeinen ist zu empfehlen vor einer Erneuerung der Heizungsanlage die Gebäudehülle erstmal genauer zu betrachten, ob hier eine Sanierung jetzt oder in den nächsten Jahren notwendig ist. Auf Grundlage der Planung für die Gebäudehülle kann daraufhin der Bedarf des Objektes ermittelt werden und eine Auslegung für die Heizungsanlage erfolgen. In diesem Zusammenhang sollte auch die Nutzung von Erneuerbaren Energien abgeprüft werden.
Diese vorherige Gesamtbetrachtung des Objektes macht es zudem möglich auch eine schrittweise Sanierung in Angriff zunehmen. Denn durch eine kompetente Beratung können Problemstellen aufgedeckt werden, die es vorrangig gilt zu beheben. Zudem kann analysiert werden wo die größten Einsparpotentiale vorliegen. Schrittweise Sanierung bedeutet aber nicht, dass von allen Wänden nur eine gedämmt wird. Denn aus energetischen Gesichtpunkten ist dies keinesfalls sinnvoll. Die Dämmung ist lediglich so gut wie seine schlechteste Dämmstelle und das wären die restlichen, ungedämmten Außenwände.
Es ist daher notwendig im Vorfeld die thermische Hülle des Objektes zu bestimmen. Neben den Außenwänden beinhaltet diese auch die Kellerdecke bzw. den Erdgeschoßfußboden, Fenster, Dach bzw. die oberste Geschossdecke.
Bei energetisch konsequente Sanierungsmaßnahmen, welche einzeln und nacheinander erfolgen, ist es sinnvoll Maßnahmepakete festzulegen. Vor allem Handlungen an den Außenbauteilen sollten genau durchdacht und aufeinander abgestimmt werden.
Es ist ratsam, dass die Dämmung der Außenwände zusammen mit dem Austausch der Fenster einhergeht. Zum einen damit die Fenster beim späteren Anbringen der Dämmung nicht zu weit in die Fassade rücken und somit eine Verdunklung der Räumlichkeiten eintritt, zum anderen ist es auf diese Weise möglich Wärmebrücken zu vermeiden, da eine Überdämmung des Fensterrahmens so problemlos machbar ist.
Als Einzelmaßnahmen kann die Deckendämmung des obersten Geschoss und des Kellers betrachtet werden, da dies herausgelöst aus der Gesamtmaßnahme problemlos umsetzbar ist. Allerdings sollte auch hier der Dämmstoff bzw. -dicke genau gewählt werden. Auch die Verlegung bzw. die Anbringung sollte wärmebrückenfrei erfolgen.
Tipps zu Dämmmaßnahmen einzelner Komponenten:
Oberste Geschossdecke bzw. Dach
Dämmmaßnahmen an der obersten Geschossdecke haben sich als sehr wirtschaftlich herausgebildet. Da dies mit einem relativ geringen Aufwand verbunden ist und ein großes Einsparpotential beinhaltet. Ist es allerdings geplant den Dachraum ebenfalls als Wohnfläche zu nutzen, so sollte das Dach auf erforderliche Dämmaßnahmen geprüft werden. Bei Änderungen am Dach sollte immer eine Dampfsperre mit eingeplant werden, um Bauschäden zu vermeiden. Die Dämmung im Dachbereich kann vielfältig erfolgen -als Zwischensparren-, Aufsparren- oder Untersparrendämmung oder in Kombination.
Kellerdecke
In diesem Bereich des Gebäudes sind kostengünstige Dämmmaßnahmen ebenfalls gut umsetzbar und auch sinnvoll, da ca. 10 % der Wärme eines Gebäudes durch die Kellerdecke verloren gehen. Meist werden Platten verwendet die an die Unterseite der Decke angebracht werden. Es ist ratsam die Dämmung auch über die oberen Bereich der Außenwände in einer Breite von 50 cm weit fortzusetzen, um Wärmebrücken zu vermeiden. Dies ist nicht nur eine sinnvolle Maßnahme um den Wärmeverlust zu vermeiden, sondern liefert zudem mehr Behaglichkeit für die darüberliegenden Etagen. Die sogenannte "Fußkälte" in diesen Räumen gehört somit der Vergangenheit an. Wenn ein Ausbau des Kellergeschosses geplant ist, sollte der Boden des Kellers gedämmt werden und die anliegenden Außenwände.
Fenster
Sollte ein Austausch der Fenster geplant sein, sollte dies zusammen mit der Erneuerung der Fassade einhergehen, da beide Komponenten so aufeinander abgestimmt werden können. Wenn dies aufgrund von Kostenplanung nicht möglich ist, dann sollten die Fenster auf die Fassade gesetzt werden, damit eine spätere Dämmung dann den Fensterrahmen gut überdecken kann und keine "Schiessscharten-Wirkung" entsteht. Handelsübliche Fenster haben bereits einen uW - Wert von 1,1 kWh/m²a. Fenster die diesen Wert überschreiten, sollten nicht mehr gewählt werden.
Außenwände
Da die Oberfläche der Außenwände den größten Teil des Gebäudes ausmacht, ist hier ein großes Einsparpotential in Hinblick auf den Energieverbrauch vorhanden. Allerdings ergeben sich hier auch die meisten kritischen Stellen, die einer konkreten Lösung bedürfen. Nach Festlegung der Dämmdicke muss der Dachüberstand geprüft werden bzw. Änderungen am Dach vorgenommen werden. Dies ist in überschaubarem Umfang durch eine Ortgang-Verbreiterung bzw. die Verwendung eines Aufschieblings an der Traufseite möglich.
Auch die Fensterlaibungen müssen kritisch betrachtet werden, wenn kein Austausch der Fenster im gleichen Bauabschnitt erfolgt. Hier sollte ebenfalls versucht werden Dämmung zu integrieren - auch wenn nur ein schmaler Streifen möglich ist.
Die u-Werte von älteren unsanierten Objekten sind meist vor der Sanierung sehr schlecht. Nach Beendigung der baulichen Maßnahmen müssen sich diese weitaus verbessern. Die Werte die nach der Sanierung erreicht werden müssen, sind genau geregelt in der Energieeinsparverordnung Anlage 3 Tabelle 1. Diese Angaben dürfen nicht überschritten werden.
Bei der Sanierung von Objekten ist es möglich Komponenten, die bereits im Passivhaus-Neubau bekannt sind, zu verwenden. Hochwertiger Wärmeschutz, die Vermeidung von Wärmebrücken und eine kontrollierte Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung bilden hierfür die Grundlage. Die Ausrichtung nach Süden, wie Sie bei einem Passivhaus wünschenswert ist, ist auf Grund des Bestandes teilweise nicht möglich. Daher ist es bei Sanierung vor allem notwendig auf die Luftdichtheit des Gebäudes zu achten.
Das wesentliche Ziel aller Sanierungsmaßnahmen ist neben der Einsparung der Energiekosten, die Behaglichkeit im Objektes zu steigern und somit die Wohnqualität zu erhöhen.
Tipps zu Dämmmaßnahmen einzelner Komponenten:
Ziele der Sanierung
- nachhaltige Sicherung des Gebäudes
- Verminderung des Energieverbrauchs, der Betriebskosten
- Erhöhung der Behaglichkeit und des Wohnkomforts
- Vermeidung von Bauschäden
Wichtig!
Bauherren bzw. Nutzer sanierter Gebäude sollten über moderne Bauteile bzw. Bauausführungen - dem Stand der Technik - informiert sein.
Dadurch können sich Anpassungen an die Nutzung wie z.B. geändertes Lüftungsverhalten ergeben können.


