Zugangskriterien
Um einen gewissen Qualitätsstandard der eingetragenen Fachfirmen zu gewährleisten, werden nur Unternehmen in dieses Netzwerk aufgenommen die bereits erste Erfahrungen (Referenzen) bei der Umsetzung der Passivhausbauweise haben. Die Aufstellung von Zugangskriterien für das Sächsische Unternehmensnetzwerk gewährleistet, dass die eingetragenen Unternehmen im Freistaat Sachsen ansässig sind und fachlich hinsichtlich Ihrer Anforderungen geprüft werden können.
Zugangskriterien
- Unternehmenssitz in Sachsen (auch Tochterunternehmen oder Zweigstellen größerer Betriebe)
- Angabe der Unternehmensdaten (Kontaktdaten)
- Einhaltung der Anforderungskriterien durch Vorlage von Referenzen oder Zertifikaten
- Bestätigung der Datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung
- Zeitliche Begrenzung der Aktualisierung alle 2 Jahre
Die Anforderungskriterien benennen die notwendigen Kenntnisse bzw. Qualifikationen der einzelnen Unternehmen in ihrem Fachgebiet. Damit wird gesichert, dass jeweils ein Unternehmer/- en ausgewählt werden kann, der/das für das nachgefragte Fachgebiet, im Zusammenwirken mit der Rubrik ausreichende praktische Erfahrungen hat. Der Antragsteller ordnet sein Unternehmen einer Kategorie und einer oder mehreren Rubriken zu.
Die Abnahme der Zugangskriterien, die Aktualisierung dieser, die fachliche Kontrolle sowie die Führung der Unternehmenslisten werden ausschließlich durch die Sächsische Energieagentur SAENA GmbH bzw. durch eine beauftragte Einrichtung übernommen. Sobald ein Zugangskriterium nicht erfüllt wird, erfolgt keine Eintragung bzw. nach vorheriger Aufforderung der Nachreichung/Ergänzung von Unterlagen die Löschung.


