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Mach mit. Bau nachhaltig. - Energieeffizientes Bauen in Sachsen

Anforderungskriterien

Kategorie 1: Architekten und Ingenieure

Die gelisteten Ingenieure oder Architekten müssen mind. 1 Referenzobjekt (Beispiel) für die Planung eines Neubaus oder einer hochenergetischen Sanierung von Wohn- oder Nichtwohngebäude im Passivhausstandard nachweisen, in dem Sie maßgeblich an den Leistungsphasen 1-9 nach HOAI beteiligt waren. Eine andere Möglichkeit sich Listen zu lassen, gilt für Passivhausplaner die nach den Kriterien des Passivhausinstitutes Darmstadt (Kriterien siehe unter www.passivhausplaner.eu) zertifiziert sind.

Nachweis durch Einreichung der Daten des Referenzgebäudes oder durch Einreichung des Zertifikates "Zertifizierter PassivhausPlaner" im PDF-Format während der Erstellung des Unternehmensprofils.

Kategorie 2: Bauunternehmen

Die gelisteten Bauunternehmen müssen die Umsetzung bzw. Bauausführung, für mind. 1 Referenzobjekt (Beispiel) eines Neubaus oder einer hocheffizienten Sanierung von Wohn- oder Nichtwohngebäude im Passivhausstandard nachweisen.

Nachweis durch Einreichung der Daten des Referenzgebäudes im PDF-Format während der Erstellung des Unternehmensprofils.

Kategorie 3: Baugewerke

Die gelisteten Baugewerke müssen die Umsetzung bzw. die Beteiligung für mind. 1 Referenzobjekt eines Neubaus oder einer hocheffizienten Sanierung von Wohn- oder Nichtwohngebäude im Passivhausstandard nachweisen.

Nachweis durch Einreichung der Unternehmererklärung im PDF-Format während der Erstellung des Unternehmensprofils.

Kategorie 4: Bauelemente

Die gelisteten Unternehmen müssen Bauelemente anbieten, die die Richtwerte der vom Passivhaus-Institut Darmstadt entworfenen Definition eines Passivhauses erfüllen:

  • Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) der Außenhülle: ≤ 0,15 W/m²K
  • U-Wert der Fenster: Uw ≤ 0,8 W/m²K , g-Wert um 50%

Nachweis durch Einreichung von Zertifikaten oder technischen Datenblättern der aktuellsten vertriebenen Bauelemente im PDF-Format während der Erstellung des Unternehmensprofils.

Kategorie 5: Baustoffe

Die gelisteten Unternehmen müssen Baustoffe anbieten, die energetische und ökologische Aspekte bei der Herstellung beachten. Der damit erreichbare Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) der Außenhülle muss ≤ 0,15 W/m²K sein. Hersteller von Wandbaustoffen die einen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) der Außenhülle von ≤ 0,15 W/m²K erreichen, ohne Installierung einer zusätzlichen Dämmebene.

Nachweis durch Einreichung von Zertifikaten oder technischen Datenblättern der aktuellsten vertriebenen Baustoffe im PDF-Format während der Erstellung des Unternehmensprofils.

Kategorie 6: Bausysteme

Die gelisteten Unternehmen müssen Bausysteme anbieten, die die Anforderungen eines Passivhauses erfüllen, bezüglich der Luftdichtheit, des geringen Transmissionswärmeverlustes und der Vermeidung von Wärmebrücken. Der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) der Außenhülle muss ≤ 0,15 W/m²K sein.

Nachweis durch Einreichung von Zertifikaten oder technischen Datenblättern der aktuellsten vertriebenen Bausysteme im PDF-Format während der Erstellung des Unternehmensprofils.

Kategorie 7: Gebäudetechnik

Die gelisteten Unternehmen müssen hocheffiziente Gebäudetechnik (z.B. für Ventilatoren, Pumpen, Steuerung) anbieten, die die Kriterien der vom Passivhaus-Institut Darmstadt entworfenen Definition eines Passivhauses erfüllen:

  • Wärmerückgewinnung aus der Abluft: Wärmebereitstellungsgrad ≥ 75 %
  • niedriger Stromverbrauch≤ 0,45 Wh/m³ beförderten Luftvolumen beförderten Luftvolumen
  • Hocheffiziente Stromspargeräte für den Haushalt

Die Wärmeverluste bei der Brauchwasserbereitung, -speicherung und -verteilung sind durch lückenlose Wärmedämmung auf ein Minimum zu reduzieren.

Nachweis durch Einreichung von Zertifikaten oder technischen Datenblättern der aktuellsten vertriebenen Gebäudetechnik im PDF-Format während der Erstellung des Unternehmensprofils.

Kategorie 8: Qualitätssicherung

Die gelisteten Unternehmen prüfen die Einhaltung der Passivhausanforderungen während der Bauausführung, mit dem Einsatz von Differenzdruck-Messverfahren (auch: Blower-Door-Test), infrarottechnische Messungen oder Monitoring.

Die Unternehmen müssen die Beteiligung für mind. ein Referenzobjekt eines Neubaus oder einer hocheffizienten Sanierung von Wohn- oder Nichtwohngebäude im Passivhausstandard nachweisen.

Nachweis durch Einreichung der Unternehmererklärung im PDF-Format während der Erstellung des Unternehmensprofils.

Kategorie 9: Sonstige

Sonstige Unternehmen die sich nicht eindeutig einer Kategorie zuordnen lassen, aber die zur erfolgereichen Umsetzung und der Nachhaltigkeit der Passivhausbauweise beitragen. Die Unternehmen müssen die Beteiligung für mind. 1 Referenzobjekt eines Neubaus oder einer hocheffizienten Sanierung von Wohn- oder Nichtwohngebäude im Passivhausstandard nachweisen.

Nachweis durch Einreichung der Unternehmererklärung im PDF-Format während der Erstellung des Unternehmensprofils.