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Mach mit. Bau nachhaltig. - Energieeffizientes Bauen in Sachsen

Ersatzmaßnahmen - Forderungen des EEWärmeG

©BMU Bernd Müller - BHKW
Art der
Ersatzmaßnahme 
EEWärmeG-Forderung
Einsparung von Energie  Unterschreitung der jeweils geltenden Fassung der Energieeinsparverordnung um mindestens 15%
Nutzung von
Wärme aus einem Netz der Nah- oder Ferwärmeversorgung

Wenn die Wärme

  • zu einem wesentlichem Anteil aus erneuerbaren Energien stammt

oder zu mindestens 50%

  • aus Anlagen zur Nutzung von Abwärme
  • aus KWK-Anlagen
    (Kraft-Wärme-Kopplung)

 

  • durch Kombination der obigen Maßnahmen 

Der Nachweis im Sinne des §10 des Abs. 3 ist die Bescheinigung des Wärmenetzbetreibers.

Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)

Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie 2004/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.02.2004 

  • KWK-Anlage muss hocheffizient sein*
  • Sonderregelung für KWK-Anlagen mit elektr. Leistung <1 Megawatt**

Broschüre "Zukunftsfähige Energieversorgung in Haus und Haushalt" - Zum Herunterladen klicken Sie auf das Bild.