Überarbeitete Förderrichtlinie "Energie und Klimaschutz" (EuK)
Die Förderrichtlinie "Energie und Klimaschutz" des Freistaates Sachsen wurde überarbeitet. Angepasst sind die Förderhöhen und die förderfähigen Maßnahmen Ein Förderantrag ist grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme zu stellen.
Es wird eine Bonusförderung von 10 vom Hundert für Kommunen bei Programmteilnahme am European Energy Award® oder bei Vorlage eines ganzheitlichen Energie- und Klimaschutzkonzeptes gemäß RL EuK/2007 gewährt. Eine Bonusförderung von 10 vom Hundert erhalten Unternehmen bei Vorlage des Sächsischen Gewerbeenergiepasses.
Aktuelle Informationen zur EuK finden Sie unter:
www.sab.sachsen.de/euk
Regelvorhaben sind beispielsweise:
- Passivhäuser und Sanierung mit Passivhauskomponenten
- Anlagen zur effizienten Kälteerzeugung
- Wärmerückgewinnung
- Sorptions- oder verbrennungsmotorisch betriebene Wärmepumpen
- Energieeffiziente elektrische Antriebe, Pumpen und Verdichter
- Energieeffiziente Fertigungsverfahren
- Innenraum- und Straßenbeleuchtung
- Nahwärmenetze, Wärme- und Kältespeicher
- Anlagen zur effizienten Kälteerzeugung
Für weitere Maßnahmen wird eine Festbetragsförderung gewährt.
Diese beträgt für:
- Wohnraumlüftungsanlagen 25 €/m² Wohnfläche
- KWK-Anlagen je nach Größe und Technologie
- Passivhäuser Neubau 100 €/m² Energiebezugsfläche (lt. PHPP)
- Sanierung mit Passivhauskomponeten 130 €/m² Energiebezugsfläche (lt. PHPP)
Kommunale Unternehmen, wie Stadtwerke und Wohnungs- gesellschaften, sind mit bis zu 30 vom Hundert förderfähig. Die SAENA berät auf fachlicher Ebene über die Möglichkeiten und Modalitäten innerhalb der Richtlinie. Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank -.
Informationen zu den Voraussetzungen und dem Antragsverfahren finden Sie unter www.sab.sachsen.de
Weitere Informationen zur Förderrichtlinie finden Sie auf der Internetpräsenz des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft www.smul.sachsen.de
Stand: 05. Januar 2011


