Erweiterung der KfW-Programme für kommunale energieeffiziente Gebäudesanierung von Nichtwohn-gebäuden
Seit dem 1. April 2011 wird die staatliche Förderung für die energieeffiziente Gebäudesanierung im Rahmen der KfW-Programme "Energieeffizient sanieren - Kommunen (Programmnummer 218)" und "Sozial Investieren - Energetische Sanierung (Programmnummer 157)" auf Nichtwohngebäude erweitert. Somit sind nun auch Rathäuser, Krankenhäuser oder ganzjährig genutzte Vereinsgebäude förderfähig. Die Förderprogramme sind Bestandteil des Nationalen Klimaschutzprogramms sowie des Energiekonzeptes der Bundesregierung. Sie dienen der zinsgünstigen langfristigen Finanzierung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und Minderung des CO2-Ausstoßes an Gebäuden.
Finanziert werden energetische Maßnahmen an allen Nichtwohngebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur, die bis zum 01.01.1995 fertig gestellt worden sind. Die Verbilligung erfolgt aus Bundesmitteln für die erste Zinsbindungsfrist für maximal 10 Jahre. Die Kredite werden mit dem Antragsformular direkt bei der KfW beantragt.
Die Förderung erfolgt gemäß den Anforderungen der gültigen Energieeinsparverordnung - EnEV 2009 bzw. der Anlage zum Merkblatt für energetische Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus 85 bzw. 100 sowie für Einzelmaßnahmen zur Energieeinsparung. Antragsberechtigt für das KfW-Programm 157 sind alle gemeinnützigen Organisationsformen einschließlich Kirchen, die Träger der zu sanierenden Gebäude sind.
Hingegen können kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften und Gemeinde-verbände (z. B. kommunale Zweckverbände) das Programm 218 für energetische Sanierungsmaßnahmen nutzen.
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