Förderprogramm "Vor-Ort-Beratung" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Der sparsame Umgang mit Energie in Wohngebäuden ist für Haus- und Wohnungseigentümer ein wichtiges Thema. Beratungen, um Einsparpotentiale aufzudecken, unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) mit dem Förderprogramm "Energiesparberatung vor Ort".
Vor-Ort-Beratungen können erhalten:
- Gebäude- und Wohnungseigentümer, sofern sich die Beratung auf das gesamte Gebäude bezieht
- Mieter und Pächter, sofern eine schriftliche Erlaubnis des Eigentümers vorliegt
- rechtlich selbstständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich der Wohnungswirtschaft) und Betriebe im Agrarbereich unter bestimmten Voraussetzungen
- juristische Personen
- Einrichtungen mit gemeinnützigem, mildtätigem oder kirchlichem Zweck
Nicht gefördert werden Unternehmen, an denen juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Mehrheit beteiligt sind und Gebäude, die bereits in den letzten acht Jahren im Rahmen dieser Richtlinie eine geförderte Vor-Ort-Beratung erhielten.
- Das Gebäude muss sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden.
- Bis zum 31. Dezember 1994 muss der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet worden sein.
- Mindestens 50 Prozent der Gebäudeflächen muss als Wohnung genutzt werden oder das Objekt muss im Ursprung als Wohngebäude geplant und erbaut worden sein.
Was wird konkret gefördert?
Gefördert wird eine Vor-Ort-Beratung, wenn sie sich auf den baulichen Wärmeschutz, die Wärmeerzeugung und -verteilung bezieht. Weiter beinhaltet sie die Bereiche Warmwasserbereitung und Nutzung von erneuerbaren Energien. Es kann zudem entweder ein Zuschuss für thermografische Untersuchungen oder für Luftdichtigkeitsprüfungen (sog. Blower-Door-Tests) gewährt werden. Auch eine Beratung zur Stromeinsparung kann bei Bedarf einbezogen werden. Die Beratung ist durch einen speziell qualifizierten Ingenieur oder Gebäudeenergieberater (HWK) durchzuführen.
Kosten für die Vor-Ort-Beratung
Für die Beratung gewährt das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie einen Zuschuss. Es handelt sich dabei um einen Festbetrag. Er beläuft sich bei Ein- und Zweifamilienhäusern auf 300 Euro. Für Objekte mit mindestens drei Wohneinheiten beträgt der Festbetrag 360 Euro. Allerdings werden höchstens 50 Prozent der Beraterkosten getragen.
Weiter gibt es Zuwendungen für ein separates Thermografiegutachten oder thermografischen Untersuchungen. Einen Bonus von 50 Euro kann darüber hinaus für Hinweise zur Stromeinsparungen gegeben werden.
Der staatliche Zuschuss zur Beratung wird an den antragstellenden Berater ausgezahlt.
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt durch einen speziell qualifizierten Berater und vor Beginn der Beratung. Die Beantragung ist nur über das Internet möglich. Die Anträge gehen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein. Über den Antrag wird entsprechend der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel entschieden.
Kontakt zur BAFA:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 411
Frankfurter Straße 29-31
65760 Eschborn
Auskünfte unter:
Telefon: 06196 908-880
Telefon: 06196 908-211 (für fachtechnische Fragen)
E-Mail: energiesparberatung@bafa.bund.de
BAFA
Referate 511 - 515, 524, 525
Frankfurter Straße 29-35 65760 Eschborn
Tel: 06196 908-625 Fax: 06196 908-800


