Verbesserte Förderkonditionen seit dem 15.03.2011
Das Bundesumweltministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) verstärkt ab sofort seine Aktivitäten bei der Förderung der Wärmeerzeugung aus regenerativen Energien. Am 15. März 2011 sind neue Förderrichtlinien für das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien (MAP) in Kraft getreten. Ziel der Neuregelung ist es, eine verstärkte Dynamik in den Wärmemarkt der erneuerbaren Energien zu bringen. Fortschritte bei der Wärme- und Kälteversorgung sind nötig, um die im Energiekonzept verankerten Ziele der Bundesregierung zu erreichen.
Zu beachten ist, dass einige der Konditionenverbesserungen nur bis zum Jahresende befristet sind. Nur bei einer Antragstellung rechtzeitig vor dem 30. Dezember 2011 (Tag des Antragseingangs beim BAFA) kann diese erhöhte Förderung in Anspruch genommen werden. Die wesentlichen Änderungen bei den neuen Förderkonditionen zum Marktanreiprogramm finden Sie hier.
Folgende Technologien verbleiben in der BAFA-Förderung:
- Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung
- Solarkollektoren zur Kälteerzeugung oder zur Prozesswärmeerzeugung
- innovative Solarkollektoranlagen (Innovationsförderung für große Solarkollektoranlagen auf Mehrfamilienhäusern zur Trinkwassererwärmung und/ oder Heizungsunterstützung)
- Pelletkessel
- Pelletöfen mit Wassertasche (Speicher)
- Holzhackschnitzelkessel
Antragstellung
Für alle nach der neuen Förderrichtlinie förderfähigen Anlagen können ab sofort Förderanträge gestellt werden. Dies gilt nicht, wenn für dieselbe Maßnahme bereits ein Antrag gestellt wurde. Für bereits gestellte Anträge sind ausschließlich die bisherigen Richtlinien maßgeblich. Bevor Sie einen Antrag beim BAFA einreichen, versichern Sie sich bitte, dass das Antragsformular aktuell ist.
Zu beachten ist, dass Förderanträge für Wärmepumpen mit einer Wärmeleistung von mehr als 100 Kilowatt zukünftig bei der KfW (und nicht mehr beim BAFA) zu stellen sind. Für einen Übergangszeitraum kann die Antragstellung aber noch beim BAFA erfolgen (wenn der Beginn des Vorhabens vor dem 30. Juni 2011 liegt und bestätigt wird, dass keine Förderung bei der KfW gestellt wurde).
Bei der Antragstellung ist zu beachten, dass einige der technischen Förderanforderungen verändert wurden. Dies gilt insbesondere für die Förderung von effizienten Wärmepumpen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, welche Anforderungen gelten und welche Nachweise vorzulegen sind.
Verfügbare HaushaltsmittelÜber die Verfügbarkeit der Haushaltsmittel gibt Ihnen die Förderampel Auskunft.
Weiterführende Informationen:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referate 511 – 515, 524, 525
Frankfurter Str. 29-35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-625
Telefax: 06196 908-800
BAFA
Referate 511 - 515, 524, 525
Frankfurter Straße 29-35 65760 Eschborn
Tel: 06196 908-625 Fax: 06196 908-800


